Häufig gestellte Fragen
Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren!
Wer zahlt den Sachverständigen bei einem unverschuldeten Unfall?
- Bei Unfällen mit fremder Beteiligung zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
- Bei Unfällen ohne Fremdverschulden oder Eigenbedarf zahlt oft der Fahrzeughalter selbst.
- Für Wertgutachten beim Kauf/Verkauf trägt der Auftraggeber die Kosten.
Darf ich bei einem unverschuldeten Unfall den Gutachter selbst aussuchen?
Ja, Sie dürfen den Gutachter selbst bestimmt und darauf sollten Sie auch bestehende damit sie acun alles bekommen was Ihnen zusteht.
Was macht ein KFZ-Gutachter?
Ein KFZ-Gutachter bewertet Fahrzeuge, erstellt Schadensgutachten nach Unfällen oder für den Wert eines Fahrzeuges.
Wann sollte ich einen KFZ-Gutachter einschalten?
• Nach einem Unfall, besonders bei größeren Schäden.
• Wenn die Versicherung den Schaden nicht korrekt regulieren will.
• Bei Fahrzeugkauf oder -verkauf zur Wertermittlung.
• Bei Streitfällen über Reparaturkosten oder Wertverlust.
Wie lange dauert ein Gutachten?
• Vor-Ort-Begutachtung: meist 30–60 Minuten
• Erstellung des schriftlichen Gutachten:
- Unfallschaden 24 bis 48 Stunden
- Wertgutachten 24 bis 48 Stunden
- Oldtimer-Gutachten je nach Komplexität
Brauche ich unbedingt einen Gutachter nach einem Unfall?
- Nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert, um die Schadenhöhe korrekt zu dokumentieren.
- Ohne Gutachten kann die Versicherung die Kosten schätzen und ggf. zu niedrig ansetzen.
Kann ich selbst die Werkstatt wählen?
Ja, Sie dürfen die Reparaturwerkstatt frei wählen. Ein Gutachten hilft dir, die Kosten und Notwendigkeit der Reparatur zu belegen.